
Der Gutachterausschuss für
Grundstückswerte
im Kreis Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Straße 73
57072
Siegen
Tel.: 0271/333-1551
Fax: 0271/333-1580
eMail:
Gutachterausschuss@Siegen-Wittgenstein.de
Postanschrift:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Siegen-Wittgenstein
57069 Siegen

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Gutachterausschuss für
Grundstückswerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Ausschuss des Landes ein
neutrales, vom Kreis Siegen-Wittgenstein als Behörde weisungsunabhängiges
Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung
nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend
Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen
und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die
Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Dem Ausschuss gehören zurzeit 16
Gutachter an.
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) in
der Neufassung vom 23. September 2004, die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
vom 19. Mai 2010 und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW)
vom 23. März 2004 maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des
Gutachterausschusses stellt der Kreis eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich
der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden
untersteht. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten (jährlich flächendeckend für das Kreisgebiet
Siegen-Wittgenstein mit Ausnahme der Stadt Siegen für baureife Grundstücke)
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Erstellung des Grundstückmarktberichtes
- Erstellung von Mietwertübersichten
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten
Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust
(Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte.
Um zu marktorientierten Werten zu gelangen, muß gemäß § 195 (1) BauGB jeder
Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt
oder auch im Wege eines Tausches zu übertragen, als Abschrift von der beurkundenden
Stelle dem Gutachterausschuss übersandt werden. Die im jeweiligen Jahr übersandten
Kaufverträge und sonstigen Urkunden, die nach bewertungstechnischen und
mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet werden, sind Grundlage des jährlich
erscheinenden Grundstücksmarktberichtes.
Anschrift des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Straße 73
57072
Siegen
Postanschrift:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Siegen-Wittgenstein
57069 Siegen
- Vorsitzender des Gutachterausschusses
Beilken Rainer, Kreisvermessungsdirektor
eMail: R.Beilken@Siegen-Wittgenstein.de
Zi. 718, Tel.: (0271) 333-1538
- Geschäftsführung/stellv. Vorsitzender
Roland Bommer
eMail: Gutachterausschuss@Siegen-Wittgenstein.de
Zi. 714, Tel.: (0271) 333-1551
Fax: (0271) 333-1580
- Geschäftsstelle/Richtwertauskünfte
Othmar Schmidt
Zi. 713, Tel.: (0271) 333-1550
Alfred Jacobs
Zi. 711, Tel.: (0271) 333-1532
Gerhard Hübner
Zi. 717, Tel.: (0271) 333-1547
Saskia Werner
Zi. 714, Tel.: (0271) 333-1561
Mechthild Büdenbender
Zi. 713, Tel.: (0271) 333-1552
- Sprechzeiten der Geschäftsstelle:
Mo - Fr 8:30 h bis 12:00 h und 13:30 h bis 16:00 h
sowie nach Vereinbarung
Oberer
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Land Nordrhein-Westfalen
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